Was ist vor einer Auslandsbehandlung zu beachten?
Wird Zahnersatz, sprich Therapiemittel wie zum Beispiel Kronen oder Brücken benötigt, wird dieser von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auch bezahlt wenn er im europäischen Ausland und in der Schweiz gefertigt wurde. Voraussetzung ist, dass der Zahnersatz nach deutschem Recht notwendig ist. Wichtig ist aus Sicht der Krankenkasse jedoch dass man einer Behandlung einen Heil- und Kostenplan eines deutschen Zahnarztes einreicht
Eintrag vom 17. September 2007 in Kategorie: Gesundheit & Medizin