Privatkredit
Von einem Privatkredit spricht man wenn das Darlehen von einer Privatperson vergeben wird, er ist also in dem Fall der Kreditgeber und kein Kreditinstitut in Zusammenhang mit dem Kreditwesengesetz.
Der Privatkredit wird auch als Konsumentenkredit bezeichnet welcher an Privatkunden gegeben wird und in der Regel werden sie im Verwandtenkreis vergeben was ihm folglich manchmal auch den Namen Verwandtenkredit verleiht. Dritte Personen können also grundsätzlich auch Darlehensgeber sein.