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Geldkarte – mehr als nur ein Zahlungsmittel

Mit den bis 200 Euro aufladbaren Geldkarten kann inzwischen bei vielen Akzeptanzpartnern bargeldlos bezahlt werden. Der eigentliche Zahlvorgang erfolgt offline und die Daten werden zum Zahlungsprovider des Händlers erst beim Abschluss der Kasse des Zahlungsterminals übertragen. Jedoch dient eine Geldkarte heute nicht mehr nur für den reinen Bezahlvorgang, denn auf dem Geldkarten-Chip können noch weitere Daten abgelegt werden. So ist es seit dem 1. Januar 2007 am Zigarettenautomaten nur dann möglich eine Schachtel Zigaretten zu ziehen, wenn man mit der Geldkarte nachweisen kann, dass der Inhaber mindestens 16 Jahre alt ist. Auf den Geldkarten ist zu diesem Zweck ein Volljährigkeitsmerkmal gespeichert, wenn der Karteninhaber zum Zeitpunkt der Ausstellung bereits 18 Jahre alt war. Ist dies nicht der Fall, ist auf der Geldkarte kein Volljährigkeitsmerkmal gespeichert. Allerdings ist dies nur bei Geldkarten der Fall, die in Zusammenhang mit einem Girokonto stehen. Die reinen Geldkarten, bei denen kein Girokonto direkt hinterlegt ist, sind grundsätzlich nicht mit dem Jugendschutzmerkmal versehen. Jedoch kann bei diesen Karten in verschlüsselter Form das Datum eingespeichert werden, an dem der Inhaber volljährig wird. Aus dieser Verschlüsselung ist der Zigarettenautomat in der Lage, zu errechnen, ob der Karteninhaber bereits 16 Jahre alt ist. Auch im Internet wird inzwischen die Geldkarte mit Bezug zum Girokonto als Altersverifikation eingesetzt. So wird ein Verfikationsverfahren realisiert, um dem Jugendschutzgesetz gerecht zu werden. Hat also ein Jugendlicher für sein Jugendgirokonto auch eine Bankkarte mit Geldkartenfunktion, so ist sein Alter zum Zeitpunkt der Kartenausstellung entscheidend, ob er das Volljährigkeitsmerkmal bekommt oder nicht.

Inzwischen dient die Geldkarte auch bei vielen Verkehrsunternehmen schon als Fahrkarte. Die Anzahl von Lade- und Bezahlvorgängen können auf dem Chip gespeichert werden, sodass die Karte auch als elektronischer Beleg verwendet werden kann. Teilweise gewähren die Verkehrsunternehmen sogar einen Rabatt, wenn die Bezahlung des Tickets per Geldkarte erfolgt, da so u.a. enorme Vertriebskosten eingespart werden können.

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