Verkehrsrechtschutz gilt als unverzichtbar
Wer kennt das nicht, da fährt man so durch die Gegend und plötzlich kracht es.
Man muss dabei noch nicht einmal an dem Unfall Schuld sein, aber kann ganz plötzlich einen riesigen Ärger „am Hals haben“, denn sehr schnell entsteht aus einem kleinen Verkehrsunfall ein großer Rechtstreit, der vor Gericht ausgefochten werden muss, weil die Schuldfrage unklar ist. Und nicht alle Kosten sind dabei über die Kfz-Haftpflicht abgedeckt.
Da ist es schon sinnvoll als Fahrzeughalter eine so genannte Verkehrs-Rechtsschutz abzuschließen. Die Verkehrs-Rechtschutz übernimmt Anwaltsgebühren, Zeugengelder und auch Gerichtskosten, sowie auch Sachverständigenhonorare und – sollte man vor Gericht eine Niederlage erleiden – auch die Auslagen des Gegners – und zwar bis der im Vertrag vereinbarten Versicherungssumme.
Ein „Rundherum-Sorglos-Paket“ wird allerdings von der Versicherungswirtschaft nicht angeboten, wobei Experten eine Verkehrs-Rechtsschutz jedoch für unverzichtbar halten. Welche sonstigen Rechtsschutzversicherungen sonst noch von einem Versicherungsnehmer in die von der Versicherungswirtschaft angebotenen Rechtsschutz-Pakete „geschnürt“ werden, hängt insbesondere von der Lebenssituation des Einzelnen ab.
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