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Wohngeld – Wer kann es beantragen?

Unter Wohngeld ist in Deutschland die finanzielle Hilfe zu den Wohnkosten für Bürger von Seiten des Staates gemeint. Allgemein besteht ein Wohngeld Anspruch für alle diejenigen, die ein geringes Einkommen haben und sich eine komplette Miete (Mietzuschuss) oder die Raten für das Eigenheim (Lastenzuschuss) selbst nicht leisten können.

Auch als Wohngeld wird häufig der Begriff Hausgeld verwendet.

Wer in diesem Fall Wohngeld Anspruch hat, bekommt monatliche Vorschüsse, die dann aber an den Verwalter der jeweiligen Wohnung abgetreten werden müssen. In Deutschland erhalten 3,1 Millionen Haushalte eine Unterstützung in Form von Wohngeld. Das sind ungefähr 9 Prozent aller Haushalte bundesweit. Wenn alles zusammengerechnet wird macht das beispielsweise 4,5 Milliarden Euro im Jahr 2002 aus. Das heißt, dass der durchschnittlich gezahlte Wohngeld Anspruch in diesem Jahr bei 127 Euro pro Haushalt lag. Als gesetzliche Grundlage für die Zahlungen dient das Sozialgesetzbuch (SGB).

Aber wie läuft eigentlich so ein Antrag für das Wohngeld ab? Wohngeld ist ja in gewissem Sinne eine Stütze des Staates (wie auch Hartz IV), dass ein humanes und familiengerechtes Wohnen ermöglicht wird. Verfügbar ist das Wohngeld für diejenigen, die einen Wohngeld Anspruch haben jeweils ab dem 1. des Monats in dem der Antrag gestellt wurde. Im Normalfall wird immer einer Zahlung von Wohngeld für zunächst 12 Monate zugestimmt, anschließend muss es erneut beantragt werden oder es werden zumindest die Anspruchsvoraussetzungen erneut geprüft. Keinen Anspruch auf Wohngeld haben beispielsweise allein stehende Erstauszubildende, Wehrpflichtige und auch Zivildienstleistende. Die Menschen, die Wohngeld Anspruch haben, bekommen Wohngeld je nach Zahl der Familienmitglieder, die im Haushalt leben und nach Höhe des Gesamteinkommens der Familie. Hierbei kann es durchaus zu Mischhaushalten kommen, in denen ein Bewohner Anspruch auf Wohngeld und der andere nicht. In diesem Fall werden gesonderte Berechnungen gestellt.

Natürlich hängt der Betrag auch von der Höhe der zu zahlenden Wohnkosten ab. Wer Wohngeld beantragen möchte, muss bei der Wohngeldstelle (Stadt, Gemeinde etc.), die zuständig ist, samt eines Antrags, einer Bescheinigung des Vermieters und einer zusätzlichen Erklärung zum Antrag abgeben.

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