Leistungen der Rürup-Rentenversicherung
Die Rürup Rente existiert seit dem Jahr 2005. Sie wird auch als die so genannte Basisrente bezeichnet. Diese Rente entspricht in den Leistungskriterien der gesetzlichen Rente und geht auf den Ökonom Bert Rürup zurück. Der unterschied zur staatlichen, welche umlagenfinanziert ist, die Rürup Rente ist kapitalgedeckt.
Im Gegensatz zur normalen Rentenversicherung, besteht bei der Rürup Rentenversicherung kein Kapitalwahlrecht. Kein Kapitalwahlrecht heißt, die Rürup Rente kann nicht als eine Summe ausgezahlt werden. Sie wird ein Leben lang verrentet. Eine Rentenauszahlung erfolgt frühestens nach dem das 60. Lebensjahr vollendet wurde.
Die Rürup Rente bietet einige Vorteile für den Sparer. So baut dieser eine Rente mit staatlicher Förderung (Steuervorteile) für sich auf. Wird der Sparer für längere Zeit Arbeitslos und erhält Arbeitslosengeld II, wird die Rürup Rente bei der Vermögensberechnung nicht mit berücksichtigt. Des Weiteren ist diese Rente in der Ansparphase vor Pfändung geschützt. Ab der Auszahlungsphase kann jedoch der der Teil, welcher über den Pfändungsgrenzen liegt gepfändet werden.
Die Rürup Rente ist vor allem für Selbstständige interessant. Diese können sich so mit steuerlicher Begünstigung eine Altersvorsorge aufbauen. Aber auch Angestellte können durch diese Rente ein zusätzliches Guthaben für das Alter ansparen und nutzen ebenfalls die steuerlichen Vorteile von Rürup.
Einzahlungsbeiträge sind steuerlich absetztbar. 2005 waren 60% davon von der Steuer abzusetzen. Dieser absetzbare Prozentsatz steigt bis ins Jahr 2025 um jährlich 2%. So das dann 100% abzusetzen sind.
Doch im Gegenzug werden die Ausgezahlten Rentenbeträge ebenfalls besteuert. Ab 2005 erstmalig ausgezahlte Beträge müssen zu 50% versteuert werden. Bis ins Jahr 2020 steigt der steuerpflichtige Prozentsatz jährlich um 2%, ab dann bis 2040 jährlich um 1%. Ab 2040 erstmalig ausbezahlte Renten müssen dann zu 100% besteuert werden.
Autor: Katrin Jüllich
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- Rürup-Rente für die private Altersvorsorge
- Riester Rente als Lösung der Altersproblematik
- Das sollte jeder abschließen, eine private Altersvorsorge
- Berufsunfähigkeitsschutz in Verbindung mit der Basisrente
- Die Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Rentner
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